Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen

Zuständig: Steueramt

Die Einhebung der Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen wurde im Konzessionswege an die Firma Südpla GmbH mit Sitz in 39012 Meran, Kravoglstraße 2 (Tel. +39 0473 247 118, Fax +39 0473 247 920, E-Mail info@sudpla.it) übertragen.

weitere Informationen unter www.sudpla.it

Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Zuständig: Lizenzamt

Zuständig

DEU