Gebühr für das Pilzesammeln

Informationen zum Pilzesammeln, wie Voraussetzungen, Orte, Tage und Menge erhalten Sie bei der Südtiroler...

Veröffentlichungsdatum:

12.07.2024

Lesedauer

1 Minute

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steinpilz

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Informationen zum Pilzesammeln, wie Voraussetzungen, Orte, Tage und Menge erhalten Sie bei der Südtiroler Landesverwaltung.

> Wann? Nur an den geraden Tagen des Monats von 07:00 bis 19:00 Uhr

> Wie viel?

a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) an geraden Tagen

b) Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: 2 kg pro Tag und Person an geraden Tagen

c) Privateigentümer, Pächter und Fruchtnießer im eigenen Grund: 3 kg pro Tag und Person


Die Sammelgebühr ist gemäß Artikel 6 des Landesgesetzes vom 19. Juni 1991, Nr. 18, geschuldet und beträgt €10,00 pro Person/Tag (ab 18.07.2024). Mitzuführen ist neben der Einzahlungsbestätigung für den entsprechenden Tag auch ein gültiger Personalausweis.

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Zuletzt aktualisiert: 29.08.2024, 15:09 Uhr

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