Informationen zum Pilzesammeln, wie Voraussetzungen, Orte, Tage und Menge erhalten Sie bei der Südtiroler Landesverwaltung.
> Wann? Nur an den geraden Tagen des Monats von 07:00 bis 19:00 Uhr
> Wie viel?
a) Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) an geraden Tagen
b) Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: 2 kg pro Tag und Person an geraden Tagen
c) Privateigentümer, Pächter und Fruchtnießer im eigenen Grund: 3 kg pro Tag und Person
Die Sammelgebühr ist gemäß Artikel 6 des Landesgesetzes vom 19. Juni 1991, Nr. 18, geschuldet und beträgt €10,00 pro Person/Tag (ab 18.07.2024). Mitzuführen ist neben der Einzahlungsbestätigung für den entsprechenden Tag auch ein gültiger Personalausweis.